Teilverkauf der Immobile und das Zuhause weiter genießen

Bild eines Hauses zwischen zwei Händen
geralt / Pixabay

(akz-o) Immobilienbesitz hat besonders für die Altersvorsorge schon immer eine große Bedeutung. Doch das Kapital ist im eigenen Haus im wahrsten Sinne des Wortes ‚eingemauert‘. Oft fehlt es an Liquidität, um Wünsche oder das tägliche Leben zu finanzieren.
Aus der eigengenutzten Immobilie liquide Mittel freizusetzen ist ohne vollständigen Verkauf oder Konsumverzicht kaum möglich, wenn man die Immobilie im Ganzen behalten möchte. Doch heutzutage gibt es Lösungsmodelle, bei denen das eigene Zuhause erhalten bleibt.

Leibrente: Anbieter von ‚Leibrentenmodellen‘ bieten ihren Kunden eine lebenslange monatliche Leibrentenzahlung aus deren Immobilie. Die Höhe der Rente wird dabei abhängig vom Alter des Eigentümers sowie vom Verkehrswert der Immobilie kalkuliert. Da dabei der Wert des Wohnrechts sowie Kosten u.a. der Instandhaltung abgezogen werden, fällt die monatliche Rente oftmals überraschend gering aus und muss überdies in der Regel versteuert werden.

Nießbrauch: Auch hierbei findet mit Vertragsabschluss ein vollständiger Eigentumsübergang an den Erwerber der Immobilie statt, der dem ehemaligen Eigentümer zusätzlich zu einer Einmalzahlung ein lebenslanges, unentgeltliches Nießbrauchrecht an seiner Immobilie gewährt. Bei der Kalkulation der Einmalzahlung werden – ähnlich der Leibrente – vom Verkehrswert der Immobilie Abschläge entsprechend der statistischen Lebenserwartung der Nießbrauchberechtigten vorgenommen.

Immobilien-Teilverkauf: Einen anderen Ansatz verfolgt das Modell des Immobilien-Teilverkaufs, das beispielsweise die EV LiquidHome GmbH, eine Beteiligung von Engel & Völkers AG, anbietet. Diese Form der Immobilienverrentung bietet mehr Flexibilität als die zuvor beschriebenen Modelle (www.ev-liquidhome.de).
Beim Immobilien-Teilverkauf erfolgt die Liquiditätsgenerierung in Höhe des vom Eigentümer gewünschten bzw. benötigten Betrags. Basierend auf Auszahlungswunschbetrag und Verkehrswert der Immobilie erwirbt der Käufer einen Miteigentumsanteil von bis zu 50 % der Immobilie und gewährt dafür – anders als beim Nießbrauchmodell – einen entgeltlichen Nießbrauch: Weil der Kauf zum gutachterlich festgestellten Verkehrswert und somit ganz ohne Abschläge für die Lebenserwartung der Verkäufer erfolgt, erhält der Käufer im Gegenzug für die Nießbrauchgewährung eine Nutzungsgebühr, vergleichbar mit einer anteiligen Miete.

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Langfassung Text = 2645 Zeichen / 2-spaltig / 210mm = 420mm

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Jutta

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