Wohngemeinschaften als Mietmodell: Chancen und Herausforderungen für Vermieter

Zimmer mit Küchenzeile

Mehrere Bewohner unter einem Dach, aufgeteilte Mietkosten und eine stetige Nachfrage in Hochschulstädten – Wohngemeinschaften sind für viele die praktische Antwort auf knappen Wohnraum. Für Vermieter eröffnet dieses Modell attraktive Einnahmemöglichkeiten, bringt jedoch zugleich rechtliche und organisatorische Stolpersteine mit sich.

WGs können wirtschaftlich lohnender sein als klassische Einzelmietverhältnisse, erfordern aber klare Regeln, verlässliche Strukturen und eine sorgfältige Auswahl der Mieter. Dieser Beitrag zeigt, worauf Vermieter bei der WG-Vermietung achten sollten.

Wirtschaftliche Aspekte

Einzelne Zimmer lassen sich oft zu einem Preis vermieten, der über dem rechnerischen Anteil an der Gesamtmiete liegt. Dadurch kann eine WG-Vermietung lukrativer sein als klassische Einzelmietverhältnisse. Hinzu kommt die konstante Nachfrage in Hochschul- und Kliniknähe, was das Risiko von Leerstand reduziert.

Allerdings hat das Modell auch Schattenseiten: Bewohnerwechsel sind deutlich häufiger, Übergaben kosten Zeit, Küche und Bad werden stärker beansprucht. Zudem können Konflikte über Sauberkeit, Ruhezeiten oder Besuch entstehen, wenn keine verbindlichen Regeln bestehen. Auch fehlerhafte Vertragsklauseln bei Nebenkosten oder beim Auszug einzelner Bewohner bergen juristische Risiken.

Verträge klar strukturieren

Ein präziser Mietvertrag ist die Basis für eine reibungslose Vermietung. Sinnvoll sind Wechselklauseln, die Fristen und Bonitätsprüfungen festlegen. Auch die Untervermietung sollte geregelt sein, damit Rechte und Pflichten eindeutig sind. Für Nebenkosten empfiehlt sich ein transparenter Schlüssel, sei es nach Fläche, Personenzahl oder Verbrauch. Mietanpassungen gehören schriftlich fixiert und nachvollziehbar terminiert.

Auch die Haftung sollte klar definiert sein: Bei gemeinschaftlichen Verträgen greift die gesamtschuldnerische Haftung, bei Einzelmietverträgen muss zwischen Zimmern und Gemeinschaftsflächen unterschieden werden. Ergänzend sorgt eine Hausordnung für Ordnung bei Reinigung, Ruhezeiten und Besuch.

Drei Vertragsmodelle im Überblick

Beim gemeinsamen Hauptmietvertrag haftet jeder Bewohner für die gesamte Miete. Das bietet Sicherheit, erschwert aber den Auszug einzelner Personen, sofern keine Wechselklauseln bestehen.

Das Modell eines Hauptmieters plus Untermieter reduziert den Verwaltungsaufwand, da der Vermieter nur einen Vertragspartner hat. Mieterwechsel erfolgen über Untermietverträge, allerdings bleibt die Untervermietung genehmigungspflichtig.

Am flexibelsten sind Einzelmietverträge pro Zimmer. Bewohner lassen sich unkompliziert austauschen, und Schäden oder Kautionen können klar zugeordnet werden. Der Preis ist ein höherer Verwaltungsaufwand, insbesondere bei Nebenkosten und Gemeinschaftsflächen.

 

Rechtliche Rahmenbedingungen

Bei WG-Vermietungen gelten bestimmte Vorgaben: Untermiete bedarf der Zustimmung des Vermieters, Kautionen sind auf drei Nettokaltmieten begrenzt. Nebenkosten dürfen als Pauschale oder Vorauszahlung erhoben werden, ohne Vereinbarung erfolgt die Umlage nach Wohnfläche. Mietsteigerungen sind nur schriftlich fixiert und frühestens nach zwölf Monaten zulässig.

Darüber hinaus müssen Ein- und Auszüge mit einer Wohnungsgeberbestätigung bestätigt werden. Inserate und Auswahlverfahren unterliegen dem Diskriminierungsverbot, und für die gesamte Wohnung fällt nur ein Rundfunkbeitrag an.

Geeignete Wohnungen und Kalkulation

Besonders geeignet sind Wohnungen mit ähnlich großen Zimmern, einer großzügigen Küche und einem gemeinschaftstauglichen Bad. Lage und Anbindung sind ebenso entscheidend wie ein praktikables Nebenkostenmodell und ausreichender Schallschutz. Für die Kalkulation empfiehlt es sich, die gewünschte Miete pro Zimmer anzusetzen und Rücklagen für Leerstand, Instandhaltung und Verwaltung einzurechnen.

Fazit

Wohngemeinschaften bieten Vermietern wirtschaftliche Chancen, verlangen aber eine durchdachte Organisation. Klare Verträge, feste Regeln und die Beachtung rechtlicher Rahmenbedingungen sind entscheidend, um Konflikte und Mehraufwand zu vermeiden. Wer diese Grundlagen berücksichtigt, profitiert von stabiler Nachfrage und guter Rendite, ohne unnötige Risiken.

Über Stephan Gerlach:

Stephan Gerlach, Bildrechte: Gerlach Verwaltungs- und Beteiligungsges.mbH.

Stephan Gerlach ist Gründer der Gerlach Immobiliengruppe und Experte für den Kauf, die Renovierung und den Verkauf von Immobilien. Sein Ziel ist es, möglichst vielen Menschen renditestarke und sichere Immobilien zur Vermögens­bildung und Altersvorsorge zu ermöglichen. Sein Team bietet dafür ein Komplettpaket und übernimmt den gesamten Prozess – für mehr Rendite bei weniger Risiko und ohne Aufwand für die Kunden. Mehr Informationen unter: https://gerlachgroup.de

 

 

 

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Jutta

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